EStG§ 88

Einkommensteuergesetz

§ 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).

Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.