Gewerbesteuergesetz
§ 6 Besteuerungsgrundlage
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Gewerbesteuergesetz
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.