UStGAnlage 4

Umsatzsteuergesetz

Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet



Lfd. Nr.

Warenbezeichnung

Zolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)

1

Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug

Positionen 7106 und 7107

2

Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug

Position 7110 und Unterposition 7111 00 00

3

Roheisen oder Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen; Körner und Pulver aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl; Rohblöcke und andere Rohformen aus Eisen oder Stahl; Halbzeug aus Eisen oder Stahl

Positionen 7201, 7205 bis 7207, 7218 und 7224

4

Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform; Kupfervorlegierungen; Pulver und Flitter aus Kupfer

Positionen 7402, 7403, 7405 und 7406

5

Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Pulver und Flitter, aus Nickel

Positionen 7501, 7502 und 7504

6

Aluminium in Rohform; Pulver und Flitter, aus Aluminium

Positionen 7601 und 7603

7

Blei in Rohform; Pulver und Flitter, aus Blei

Position 7801; aus Position 7804

8

Zink in Rohform; Staub, Pulver und Flitter, aus Zink

Positionen 7901 und 7903

9

Zinn in Rohform

Position 8001

10

Andere unedle Metalle in Rohform oder als Pulver

aus Positionen 8101 bis 8112

11

Cermets in Rohform

Unterposition 8113 00 20

Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.