Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
§ 25 Durchschnittsbeförderungsentgelt
Das Durchschnittsbeförderungsentgelt wird auf 4,43 Cent je Personenkilometer festgesetzt.
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Das Durchschnittsbeförderungsentgelt wird auf 4,43 Cent je Personenkilometer festgesetzt.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.