Abgabenordnung
§ 10 Geschäftsleitung
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
Abgabenordnung
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.