Handelsgesetzbuch
§ 23
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.
Handelsgesetzbuch
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.