Handelsgesetzbuch
§ 244 Sprache. Währungseinheit
Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.
Handelsgesetzbuch
Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.