Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Bürgerliches Gesetzbuch
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.