Bürgerliches Gesetzbuch
§ 2265 Errichtung durch Ehegatten
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.
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Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.