Bürgerliches Gesetzbuch
§ 650h Schriftform der Kündigung
Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.
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Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.