Bürgerliches Gesetzbuch
§ 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.