Bürgerliches Gesetzbuch
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Bürgerliches Gesetzbuch
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Quelle: Gesetze im Internet · Datenstand wird täglich aktualisiertKeine Rechtsberatung.